Barilla

10x Pasta Barilla Spaghettoni Nr. 8 italienisch Nudeln 500 g pack spaghetti

€20,11
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Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten können von den zuständigen Behörden mit Bußgeldern sanktioniert werden. Zudem drohen bei fehlerhafter Kennzeichnung wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber. 1.2 Allgemeines Durch die LMIV wurden unter anderem Pflichtangaben zu Nähwertdeklaration, Gebrauchsanweisungen und Angaben zum Ursprungsland bei Waren aus dem Ausland eingeführt. Diese Informationen müssen auf allen vorverpackten Lebensmitteln angebracht sein, auch wenn sie zur Weiterverarbeitung bestimmt sind (zur Definition „vorverpackter Lebensmittel“ siehe Art. 2 Abs. 2 Buchst. e LMIV). Vor Inkrafttreten der LMIV mussten diese Angaben nur auf für den Endverbraucher bestimmten Verpackungen deklariert werden. Die Kennzeichnungspflichten der LMIV sind im Wesentlichen auch für nicht vorverpackte Lebensmittel (sogenannte „lose Ware“) obligatorisch, wobei hier gewisse Ausnahmen gelten. So entfällt bei diesen Waren zum Beispiel die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung. Für die Information über Lebensmittel ist an erster Stelle der Lebensmittelunternehmer verantwortlich, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird, oder – wenn dieser nicht in der EU niedergelassen ist – der Importeur. Nach Art. 8 Abs. 3 LMIV sind aber auch Lebensmittelunternehmer in anderen Vertriebsstufen an zweiter Stelle in der Pflicht, da sie Lebensmittel die den Anforderungen der LMIV nicht entsprechen, nicht in den Verkehr bringen dürfen. Die nach der LMIV verpflichtenden Angaben über Lebensmittel sind auf Lebensmittelverpackungen oder auf einem an diesen befestigten Etikett anzubringen. Ferner müssen die Pflichtangaben in einer für die Verbraucher des jeweiligen Mitgliedsstaates, in dem ein Lebensmittel vermarktet wird, „leicht verständlicher Sprache“ abgefasst sein. In Deutschland hat die Kennzeichnung in deutscher Sprache zu erfolgen (vergleiche § 2 LMIDV). Für Produkte mit ausländischer Deklaration bedeutet dies, dass sie mit einem Zusatzetikett in Form eines Aufklebers
Spaghettoni sind ein echtes Arbeitstier der neapolitanischen kulinarischen Tradition, Protagonisten der Dissertationen der Experten über die Kaliber und die richtigen Abmessungen dieser langen Nudeln.
Barilla Spaghettoni befriedigen alle Sinne und schmeicheln schon vor dem Genuss dem Auge. Die Matrizen wurden entwickelt, um ihnen einen gleichbleibenden Geschmack zu verleihen, der das Kochen perfekt hält und sie selbst für die gewagtesten kulinarischen Experimente perfekt macht.
Das Geheimnis der Güte von Spaghettoni n. 8 Barilla? Die sorgfältige Auswahl von feinem Hartweizen, der in ganz Italien angebaut wird, und eine vollmundigere Form, die den Barilla-Spaghettoni eine ausgewogene Dicke und außergewöhnliche Konsistenz verleihen.
IDEAL MIT: Gewürze mit starkem Geschmack. Bringen Sie den ganzen Geschmack des Mittelmeers auf den Tisch, indem Sie sie mit Thunfisch und Paprika anrichten oder mit einer Zwiebel-Speck-Sauce würzen.Ein sehr einfacher und schneller, aber sehr leckerer erster Gang.
Sorgfältig ausgewählter italienischer Hartweizen. Große Aufmerksamkeit entlang der gesamten Lieferkette, um stets ein hohes Maß an Qualität und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Eine Textur, die immer al dente ist. Ab heute noch vollmundiger.
DURCHSCHNITTLICHE NÄHRWERTE FÜR 100G: ENERGIE kJ 1521 ENERGIE kcal 359 FETTE g 2,0 davon 0,5 g GESÄTTIGTE FETTSÄUREN KOHLENHYDRATE 70,9 g davon ZUCKER 3,5 g FASERN 3,0 g PROTEINE 12,8 g SALZ g 0,013

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