Mulino Bianco
Mulino Bianco Farina Miscela per torte Mehl kuchen Mischung Kuchenmehl 12x1kg Original italienisch Kekse
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Durch die LMIV wurden unter anderem Pflichtangaben zu Nähwertdeklaration, Gebrauchsanweisungen und Angaben zum Ursprungsland bei Waren aus dem Ausland eingeführt. Diese Informationen müssen auf allen vorverpackten Lebensmitteln angebracht sein, auch wenn sie zur Weiterverarbeitung bestimmt sind (zur Definition „vorverpackter Lebensmittel“ siehe Art. 2 Abs. 2 Buchst. e LMIV). Vor Inkrafttreten der LMIV mussten diese Angaben nur auf für den Endverbraucher bestimmten Verpackungen deklariert werden. Die Kennzeichnungspflichten der LMIV sind im Wesentlichen auch für nicht vorverpackte Lebensmittel (sogenannte „lose Ware“) obligatorisch, wobei hier gewisse Ausnahmen gelten. So entfällt bei diesen Waren zum Beispiel die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung. Für die Information über Lebensmittel ist an erster Stelle der Lebensmittelunternehmer verantwortlich, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird, oder – wenn dieser nicht in der EU niedergelassen ist – der Importeur. Nach Art. 8 Abs. 3 LMIV sind aber auch Lebensmittelunternehmer in anderen Vertriebsstufen an zweiter Stelle in der Pflicht, da sie Lebensmittel die den Anforderungen der LMIV nicht entsprechen, nicht in den Verkehr bringen dürfen. Die nach der LMIV verpflichtenden Angaben über Lebensmittel sind auf Lebensmittelverpackungen oder auf einem an diesen befestigten Etikett anzubringen. Ferner müssen die Pflichtangaben in einer für die Verbraucher des jeweiligen Mitgliedsstaates, in dem ein Lebensmittel vermarktet wird, „leicht verständlicher Sprache“ abgefasst sein. In Deutschland hat die Kennzeichnung in deutscher Sprache zu erfolgen (vergleiche § 2 LMIDV). Für Produkte mit ausländischer Deklaration bedeutet dies, dass sie mit einem Zusatzetikett in Form eines Aufklebers mit den Informationen in deutscher Sprache versehen werden müssen. Eine zusätzliche Etikettierung ist unnötig, wenn das Produkt mehrsprachig bedruckt ist und die deutsche Kennzeichnung den Anforderungen der LMIV entspricht.
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- Zutaten Weichweizenmehl Type „00“, 30% Weizenstärke, Kann Spuren von Soja enthalten. Zutaten, die Allergene enthalten, sind fett hervorgehoben. Die Angaben zu Inhaltsstoffen und Allergenen der Produkte können aufgrund von Änderungen der Hersteller variieren, die vorübergehend zu Abweichungen zwischen den Informationen auf der Website und den Angaben auf den gelieferten Produkten führen können. Wir bitten Sie daher, die Informationen auf dem Produktetikett oder der Verpackung (falls zutreffend) vor dem Verzehr oder der Verwendung zu überprüfen.
Marke: Mulino Bianco
Format: 12x1kg
Kategorie: Kekse
Herkunft: Italy
Wichtige Informationen.
Die Produktverpackung kann andere Informationen als die auf unserer Website angezeigten enthalten. Bitte lesen Sie immer das Etikett, die Warnhinweise und die Anweisungen auf dem Produkt, bevor Sie es verwenden oder konsumieren.
Die Bilder der Produkte sind rein indikativ, die eingereichten Produkte können Änderungen in Verpackung und Format unterliegen.

